Rundbrief Zivilrecht
Ein Service für Sie Sehr geehrte Damen und Herren, so oft muss ich meinen Mandanten erläutern, dass es im Verhältnis zwischen Verkäufer und Kunde nicht nur eine Pflicht des Verkäufers gibt, den Mangel zu beseitigen, son-dern er auch ein entsprechendes Recht hat. Damit musste sich nun auch der BGH wie-der einmal auseinandersetzen, weshalb ich fürsorglich … Weiterlesen …