Mobilfunksendestationen können auch in einem reinen Wohngebiet erlaubt sein
Mobilfunksendestationen können auch in einem reinen Wohngebiet erlaubt sein Der Kläger errichtete auf einem neunstöckigen Hochhaus eine Mobilfunkbasisstation. Diese bestand aus einem Betriebsraum und einer Antenne. Der Betriebsraum hat eine Breite von 1,62 m, eine Länge von 4,45 m und eine Höhe von 2,66 m. Die Antenne ist etwa 8 m hoch. In der Nähe … Weiterlesen …