Abnahme
+++ Abnahme +++ OLG Schleswig – LG Kiel 9.12.2016 1 U 17/13 1. Nimmt der Bauherr nur einen Teil der Leistung ab und lehnt die Abnahme eines anderen Teils der Leistung ab, so ist, wenn nicht eine Teilabnahme in Betracht kommt, die Abnahme im Ganzen unwirksam. 2. Die Mängelansprüche aus § 634 BGB … Weiterlesen …