Prüfungs- und Abnahmekosten hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu tragen
Prüfungs- und Abnahmekosten hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu tragen Eine ARGE wurde mit der Erstellung einer Brücke über eine Straße beauftragt. Bei der Erstellung der Traggerüste und einer Behelfsbrücke entstanden Prüfungs- und Abnahmekosten in Höhe von 30.000 EUR. Die ARGE verlangt nun die Erstattung dieser Kosten. Der Auftraggeber verweigert dies. Der Vertrag sei unter Geltung … Weiterlesen …