Rückzahlungsanspruch des Bauherrn bei Vorauszahlungen an den Architekten
Rückzahlungsanspruch des Bauherrn bei Vorauszahlungen an den Architekten Ein Bauherr schloss einen schriftlichen Architektenvertrag über die Erbringung von Architektenleistungen für ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage und Außenanlagen zu errichten. Es wurde ein Pauschalhonorar von 8 Millionen DM netto vereinbart. Nachdem der Architekt einen Teil der Bauleistungen erbracht und der Bauherr entsprechend der vertraglichen Vereinbarung … Weiterlesen …