Familienrecht XXIV: Kindergarten gehört dazu
Ein Mann wollte sein Einkommen kleinrechnen, aus dem er an seine geschiedene Ehefrau und ein Kind zu Unterhaltsleistungen verpflichtet war. Er setzte dazu neben dem Unterhalt, den er seinem Kind aus zweiter Ehe schuldete, auch den Kindergartenbeitrag für dieses Kind als einkommensmindernd an. Der BGH hat dem in einem aktuellen Urteil einen Riegel vorgeschoben. Die … Weiterlesen …